Diese Einrichtung ist für Jugendliche und junge Erwachsene mit manifesten psychischen Störungen und entsprechenden psychiatrischen Diagnosen konzipiert und soll die Jugendlichen/jungen Erwachsenen befähigen mit ihrer psychischen Erkrankung angemessen umzugehen. Mit Beteiligung des Jugendamtes und weiterer Kooperationspartner werden rehabilitative Maßnahmen zur Förderung der persönlichen Entwicklung und der Krankheitsprophylaxe durchgeführt.
Die Wohngruppe bietet 9 intensivpädagogische Plätze und 3 weitere Plätze im Verselbständigungsbereich.
Aufgenommen werden nach § 35a SGB VIII Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren mit bestehender oder drohender seelischer Behinderung.
Bei den auslösenden Krankheitsbildern handelt es sich in erster Linie um:
Die Aufnahme und die Hilfeleistungen erfolgen in der Regel auf der Grundlage der §§ 35a oder 41 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit § 36 SGB VIII. In Verbindung mit dem SGB IX haben diese Angebote einen rehabilitativen Schwerpunkt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Aufnahme nach §§ 53, 54 SGB XII erfolgen.