Zur Freizeitgestaltung und zum Aufbau sozialer Kontakte
Erforderlich sind eine ärztlicherseits festgestellte psychiatrische Diagnose sowie ein fester Wohnsitz im Kreis Paderborn.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Sozialen Teilhabe nach SGB IX
Für junge Volljährige von 18 – 21 Jahren: §§ 41, 30 und 35a SGB VIII