InRAM
Die InRAM-Maßnahme richtet sich an Menschen, die (nach §117 SGB III) wegen ihrer Behinderung Anspruch auf besondere Leistungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt haben bzw. für ihre Integration auf unterstützende Maßnahmen angewiesen sind. Außerdem richtet sich die Maßnahme an Menschen mit einer Sinnes-, Körper-, Lern- oder psychischen Behinderung.