Anderer Leistungsanbieter

Anderer Leistungsanbieter

Nach § 60 SGB IX bieten wir Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit, das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung zu durchlaufen

Angebot

Im Eingangsverfahren (§ 57 SGB IX) entwickeln wir gemeinsam Maßnahmen, die für die berufliche Teilhabe geeignet sind (max. 3 Monate). Im Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) wird die individuelle berufliche Handlungskompetenz entwickelt bzw. verbessert, um eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Die Förderung im Berufsbildungsbereich ist auf zwei Jahre angelegt.

Eingangsverfahren

Zu Beginn der Berufsbildung finden Sie heraus, welchen Beruf Sie gerne ausüben möchten. Sie haben die Möglichkeit, in verschiedenen Arbeitsbereichen auszuprobieren, ob Ihnen die Arbeit gefällt und ob Sie in der Lage sind, diese Tätigkeit auszuüben. Gemeinsam besprechen wir, ob und welche Unterstützung Sie für diesen Beruf benötigen. Anschließend konzentrieren wir uns auf das Berufsfeld, in dem Sie lernen und arbeiten können.

Berufsbildungsbereich

Im Berufsbildungsbereich gehen Sie täglich in den Betrieb und erlernen dort die Arbeitsabläufe. Wir begleiten Sie gelegentlich bei Ihrer Arbeit und zeigen Ihnen, wie es gemacht wird. Zusätzlich erhalten Sie Unterricht, um alles Wichtige über den gewählten Beruf zu lernen. Während der gesamten Zeit stehen wir Ihnen als Ansprechperson zur Seite. Bei Bedarf suchen wir nach weiterer Unterstützung für Sie. Nach erfolgreichem Abschluss des zweijährigen Berufsbildungsbereichs wechseln Sie in den Arbeitsbereich.

Berufsfelder

  • Küche / Hauswirtschaft
  • Holz- und Metall (Gewerblich technischer Bereich)
  • Verwaltung

Für die Erprobung weiterer Berufsfelder stehen Praktikumsplätze zur Verfügung.


Qualitätsmanagement

Ziel des Qualitätsmanagementsystems des ATZ ist die Sicherstellung und kontinuierliche Verbesserung der Qualitätsfähigkeit unseres Hauses auf der Basis definierter Prozesse und Abläufe bei der Planung, Durchführung und Bewertung von Bildungsdienstleistungen.

Seit 2010 nutzen wir ein zertifiziertes QM-System, das für alle Maßnahmen gültig ist. Es entspricht sowohl den Forderungen des § 84 Nr. 4 des SGB III als auch den in der HEGA 12/2009 dargelegten Kriterien für vergleichbare Einrichtungen nach § 35 SGB IX einschließlich der Kriterien für die Durchführung von Teilen der Ausbildung in Betrieben nach § 35 Abs. 2 SGB IX.

Das vorliegende QM-System basiert in allen wesentlichen Teilen auf den Vorgaben und Empfehlungen der DIN EN ISO 9001:2015.

Die Finanzierung des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.

Das ATZ befindet sich im SPI Zentrum, Lindenweg 5, 33098 Paderborn, in Nachbarschaft zum Brüderkrankenhaus St. Josef und in unmittelbarer Nähe zur Paderborner Innenstadt. Moderne und ansprechende Schulungs- und Werkräume sorgen für eine angenehme Arbeits- und Lernatmosphäre.

Für die verschiedenen Angebote benötigen Interessierte entsprechende Kostenzusagen des zu- ständigen Leistungsträgers. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erteilen die zuständigen Fallberater*innen.

Sie haben Interesse an weiteren Informationen über unsere Angebote und bitten um eine Kontaktaufnahme? Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an.

Berufliche Rehabilitation –
ATZ Arbeitstrainingszentrum

Lindenweg 5
D-33098 Paderborn

Tel.: 05251 89223-200
Fax: 05251 89223-99200
E-Mail: atz@spi-paderborn.de

Bartholomäus Rymek
M.A. Sozialmanagement, Dipl. Sozialarbeiter, Systemischer Therapeut
Leitung
05251 89223-201
05251 89223-99201
bartholomaeus.rymek@spi-paderborn.de