Aufsuchende Stabilisierungsberatung
Die aufsuchende Stabilisierungsberatung richtet sich besonders an Personen, die vor Kurzem ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben und an die Betriebe, die diese Personen einstellen bzw. eingestellt haben.
Es handelt sich um ein freiwilliges sechsmonatiges aufsuchendes Beratungsangebot zur Stabilisierung neu aufgenommener Beschäftigungsverhältnisse für ehemalige (langzeit-)arbeitslose Personen aus den Rechtskreisen SGB II oder SGB III und für deren
Betriebe.