Im Eingangsverfahren (§ 57 SGB IX) entwickeln wir gemeinsam Maßnahmen, die für die berufliche Teilhabe geeignet sind (max. 3 Monate). Im Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) wird die individuelle berufliche Handlungskompetenz entwickelt bzw. verbessert, um eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Die Förderung im Berufsbildungsbereich ist auf zwei Jahre angelegt.
Zu Beginn der Berufsbildung finden Sie heraus, welchen Beruf Sie gerne ausüben möchten. Sie haben die Möglichkeit, in verschiedenen Arbeitsbereichen auszuprobieren, ob Ihnen die Arbeit gefällt und ob Sie in der Lage sind, diese Tätigkeit auszuüben. Gemeinsam besprechen wir, ob und welche Unterstützung Sie für diesen Beruf benötigen. Anschließend konzentrieren wir uns auf das Berufsfeld, in dem Sie lernen und arbeiten können.
Im Berufsbildungsbereich gehen Sie täglich in den Betrieb und erlernen dort die Arbeitsabläufe. Wir begleiten Sie gelegentlich bei Ihrer Arbeit und zeigen Ihnen, wie es gemacht wird. Zusätzlich erhalten Sie Unterricht, um alles Wichtige über den gewählten Beruf zu lernen. Während der gesamten Zeit stehen wir Ihnen als Ansprechperson zur Seite. Bei Bedarf suchen wir nach weiterer Unterstützung für Sie. Nach erfolgreichem Abschluss des zweijährigen Berufsbildungsbereichs wechseln Sie in den Arbeitsbereich.
Für die Erprobung weiterer Berufsfelder stehen Praktikumsplätze zur Verfügung.