Sozialabbau stoppen! – Die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen ist unverzichtbar!

Bund, Länder und Kommunen diskutieren radikale Einschnitte bei sozialen Leistungen. Gespart werden soll ausgerechnet da, wo Unterstützung unverzichtbar ist: bei Kindern und Jugendlichen, bei Menschen mit Behinderungen – bei Millionen Menschen und ihren Familien. 

Seit Monaten tagt eine Arbeitsgruppe, in der Vertreter*innen von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam darüber beraten, wie sich Sozialleistungen kürzen lassen. Nicht öffentlich, nicht transparent, nicht unter Beteiligung der Menschen, die davon betroffen wären. Der Paritätische Gesamtverband hat ein aus diesen Arbeitsgesprächen stammendes internes 108-seitiges Arbeitspapier veröffentlicht, in dem zum Teil drastische Einschnitte bei den Leistungen der Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe aufgelistet sind. Was darin steht, ist erschreckend. 

In diesem Arbeitspapier sind mehr als 70 Kürzungsvorschläge aufgelistet, mit einem bezifferten Einsparvolumen von über 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Volumen dürfte noch erheblich höher liegen, denn knapp zwei Drittel der Vorschläge sind gar nicht mit Zahlen unterlegt. Es geht um den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Um die Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen. Um die Nachbetreuung junger Erwachsener, die gerade erst die Jugendhilfe verlassen haben und auf eigenen Beinen stehen lernen. Um das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen, also um die Frage, ob sie selbst bestimmen dürfen, wie und wo sie leben. 

Das Papier trägt den harmlosen Titel „Effizienter Ressourceneinsatz“. Doch was es beschreibt, ist ein Kahlschlag. Wir als SPI Paderborn e. V. teilen den Widerspruch des Paritätischen gegen diese Sparvorschläge, denn sie sind ein Angriff auf Errungenschaften, für die Betroffene, Verbände, Leistungserbringer und Fachleute jahrzehntelang gekämpft haben. Individuelle Rechtsansprüche, das Wunsch- und Wahlrecht bei der Hilfeauswahl, der Anspruch auf bedarfsgerechte Schulbegleitung, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe: alles steht zur Disposition. Manche Vorschläge sind dabei nicht nur sozialpolitisch fragwürdig, sondern auch rechtlich problematisch. So widerspricht die Streichung des gesetzlichen Anspruchs auf Schulbegleitung der UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert hat. Die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter ab 16 Jahren in Erwachsenenunterkünften mit reduzierten Standards widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention.

Es ist absolut nachvollziehbar, dass angesichts der desolaten Haushaltslage der Kommunen gespart werden muss und Bürokratie abgebaut werden soll. Ein derartiger Kahlschlag langjährig etablierter und notwendiger Leistungen führt jedoch nicht zur dauerhaften Entlastung der Kommunen, sondern lediglich zu einer Kostenverschiebung auf die Schultern der Steuerzahler in die Zukunft.

Weitere Informationen zu den umstrittenen Reformplänen mit Hilfestellung und Materialien zum Aktiv werden finden Sie unter: https://www.der-paritaetische.de/themen/bereichsuebergreifende-themen/sozialabbau-stoppen/